Kostenpunkt – Examensliteratur – Was gibt man so für die Bücher im 2. Examen aus?

Dieser Post beschäftigt sich mit den Kosten für Examensliteratur im zweiten juristischen Staatsexamen. Diese sind nicht unerheblich und es lassen sich öfter mal durch die Verwendung von gebrauchten Bücher erhebliche Kosten sparen.

Die aktuellen Marktpreise für gebrauchte Bücher lassen sich natürlich auf Amazon nachschauen, aber ich habe hier trotzdem mal versucht anhand von einer Liste, welche ich per Email erhalten habe zu ermitteln, was man so im Durchschnitt für die Literatur ausgeben muss.

Die Kommentare kosten neu ca. 335 Euro. Gebrauchte Kommentare kann man etwa für ca. 160 Euro bekommen. also für weniger als die Hälfte. Oftmals liegt man allerdings mit Vorauflagen noch deutlich darunter. Mein Tipp: Kauft Euch zur Vorbereitung für das Examen lieber eine Vorauflage und leiht Euch im Examen die Koffer aus. Sollten in Eurem Bundesland Kommentierungen erlaubt sein, so würde ich mir ca. 1 Jahr vor dem Examen alle Kommentare anschaffen und darin dann alles Markieren, was Ihr braucht. Die Ersparnis durch Examenskoffer, etc. rechnet sich meiner Meinung nach 0,00, wenn Euch eine Kommentierung an nur einem § die schnelle(!) Lösung für ein Problem bringt.

Hier trotzdem die Preisübersicht als Orientierung für Kommentare:

  • Kopp/Ramsauer, VwVfG, in der 12. Auflage muss man mit ca. 38 – 42 Euro rechnen (bei Amazon aktuell: 59 Euro);
  • Meyer-Gossner, StPO, 54. Auflage, Preisspanne: 38 – 42 Euro (die neuste Auflage kostet ca. 78 Euro) – Neuauflage erscheint im Juni 2012;
  • Fischer, StGB, 58. Auflage (Vorauflage) Preisspanne: 30 -38 Euro (die aktuelle Auflage kostet 78 Euro)
  • Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage (Vorauflage) Preisspanne: 23 – 25 Euro (die aktuelle Auflage kostet 62 Euro)
  • Thomas/Putzo, ZPO, 32. Auflage (Vorauflage) Preisspanne: 23 – 27 Euro (die aktuelle Auflage kostet 58 Euro)

Lehrbücher, etc.

Für Lehrbücher gilt anders als bei Kommentaren, dass sich gerade der Kauf von gebrauchten Büchern lohnt. Ich habe zum Beispiel glücklicherweise die Bücher von einem Spitzenkandidaten übernommen und durch seine Notizen wurde ich schlau(!). An manchen Stellen waren die Gebrauchsspuren für mich richtig hilfreich. Erstens konnte ich sehen, was wohl häufiger bearbeitet wurde und was nicht und zweitens war am Rand quasi immer etwas wichtiges kommentiert. Das heißt für mich gebrauchte Lehrbücher lohnen sich richtig. Und das beste war, dass ich den Typ immer noch mit Fragen zu seinen Kommentaren genervt habe, weil ich ja wusste von wem ich das Buch erstanden hatte :-) .

Preislich lohnt sich das Ganze ebenfalls, weshalb ich nur sagen kann, gebrauchte Lehrbücher finde ich das beste was es gibt und die Neuanschaffung lohnt sich gar nicht bis kaum. Hier die Preisübersicht: (neu ca. 170, gebraucht ca. 120 Euro)

  • Lippross, Vollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2011, Preisspanne: 17 – 21 Euro (aktuelle Auflage im Buchhandel: 25 Euro);
  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 10. Aufl. 2010, Preisspanne: 24 – 28 Euro (aktuelle Auflage, brandneu: 39 Euro)
  • Zimmermann, ZPO-Fallrepetitorium, 8. Aufl. 2010 29 – 21 Euro (in der aktuellen Auflage: 30 Euro)
  • Budde-Hermann/Schöneberg, Kurzvortrag im Assessorexamen Zivilrecht, 6. Aufl. 2009,  Preisspanne 4 – 9 Euro
  • Jäckel, Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2010, Preisspanne:  3 – 6 Euro
  • Klünder/Schultze/Selent, Das mündliche Staatsexamen in 50 Fällen Zivilrecht, 3. Aufl. 2011, , Preisspanne:  6 – 8 Euro (Neu: 12 Euro)
  • Schultze/Zimdars, Das mündliche Staatsexamen in 44 Fällen Strafrecht, 2. Aufl. 2011, gebraucht für ca. 7-10 Euro (aktuelle Auflage: 12 Euro)
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 12. Aufl. 2008, Preisspanne: 5-9 Euro
  • Kurpat, Einführung in die Urteilstechnik, in der 6. Aufl. 2010 kostet das Ding: ca.  4-6 Euro
  • Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 6. Aufl. 2010,  Preisspanne: ab 4 – 6,5 Euro
  • Alpmann/Schmidt, ZPO, 17. Aufl. 2010, Preisspanne: ca. 5 Euro
  • Hemmer Shorties 2/I (Besonderes Schuldrecht), 4. Aufl. 2011 – 14 – 16 Euro (in der aktuelle Auflage: 22 Euro)

Für die Kaiserskripte gilt ähnliches und manche der Skripte wurden sogar nach dem Examen zu meiner Zeit bei Ebay für bis zu 150 Euro gehandelt. Das gilt heute so nicht mehr. Aber die Anschaffung der gebrauchten Skripte lohnt sich nur dann, wenn man später die im Kurs ausgegebenen Exemplare verkauft. Denn sonst hat man alles doppelt. Das war der Grund für mich, die Kaiserseminare schon so früh wie möglich zu buchen, denn dann brauchte ich die Skripte nicht extra anschaffen. Am Ende hat sich das frühe buchen richtig ausgezahlt, weil mir eigentlich in den Stationen nichts klar war und im Repetitorium sofort klar wurde, worauf es im zweiten Examen ankommt. Hier rate ich also eher zu dem Besuch der Kurse aber die Preise will ich Euch nicht vorenthalten:

Gebraucht kosten die Bücher ca. 60 Euro. Neu zahlt man im Buchladen eher 180 Euro.

  • Materielles Zivilrecht im Assessorexamen, 4. Aufl. : 4 -6 Euro (mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller!)
  • Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen, 1. Aufl. (mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller: 5-10 Euro) ohne Anmerkungen nicht allzu viel wert: 3-6 Euro.
  • Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen, 1. Aufl. – 12 Euro (Neupreis 23,90 Euro), mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller.
  • Materielles Öffentliches Recht im Assessorexamen, 1. Aufl (ohne Markierungen) – 10 – 13 Euro (aktuelle Auflage, neu 22,90 Euro)
  • Die Anwaltsklausur Zivilrecht, 3. Aufl. 2010 , 4-7 Euro (mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller)
  • Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen, 3. Aufl. 2010,  4-8 Euro (mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller, insbesondere die heißen Urteile beachten)
  • Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen, Band I, 4. Aufl. 2010  ca. 5 Euro(mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller, insbesondere die heißen Urteile beachten)
  • Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen, Band II, 2. Aufl. 2011;  ca 9 – 11 Euro (aktuelle Auflage, wird in den Kursen nicht verteilt, Neupreis: 17 Euro); mit Anmerkungen aus dem Kurs etwas wertvoller, insbesondere die heißen Urteile beachten.

Soviel von der Examensliteratur-Front.

Viel Erfolg und ja, ich habe die Bücher dieses Mal nicht alle bei Amazon verlinkt, weil mir das zu aufwendig ist. Ihr findet die meisten Bücher inklusive der Links hier:

http://www.zweites-staatsexamen.com/?page_id=104

Marcel

P.S.: Merkt Euch also meinen Examens-Tipp: Gebrauchte Lehrücher und die Anmerkungen eines Vorbesitzers der im zweiten Examen sehr gut war, können für Euch goldwert sein und sie sind meistens viel günstiger zu haben. Das gilt aber nicht für die Examenskommentare. Dort können Anmerkungen der Vorbesitzer zum Stolperstein werden, wenn diese das erlaubte Maß überschreiten und man evtl. wegen Betrugsversuch Probleme bekommt. Hier lohnt sich meist die rechtzeitige Neubeschaffung.

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2. Examen und Alpmann Schmidt

Sucht man im Netz nach dem vom ersten Staatsexamen bekannten Repetitor Alpmann-Schmidt, so findet man in Hamburg keine Kurse für das zweite Staatsexamen.

Lediglich Online auf www.alpmann-schmidt.de finden sich einige Hinweise auf Skripte und Fälle fürs 2. Examen.

Deshalb braucht Ihr danach gar nicht lange online suchen. Auch die Zweigniederlassungen lassen sich auf der Alpmann Schmidt Seite nur sehr schwer bis gar nicht finden.

Nutzerfreundlichkeit sieht definitiv anders aus.

Das wars von mir, weil hier immer so viele Anfragen kommen, warum wir AS als Rep nicht erwähnen.

 

Viele Grüße,

Marcel

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Referendariat in Hamburg – Der rote Leitfaden des Personalrats

Unter folgendem Link:

http://www.referendarrat-hamburg.de/leitfaeden/Roter_Faden.pdf

finden sich die wichtigsten Informationen rund um das Referendariat in Hamburg. Die Vorbereitung für das zweite Examen nimmt Euch dieser Leitfaden zwar nicht ab, aber dennoch fasst er ähnlich dem Leitfaden in Schleswig Holstein das wichtigste zum Alltagsablauf des Referendariats in Hamburg zusammen.

Der Leitfaden ist so strukturiert:

A. Das Wichtigste für das Rechtsreferndariat in Hamburg in Kürze – Ein paar Sätze vorab.

Eine kurze Einführung bevor es an das eingemachte geht.

B. Die Referendarsausbildung (Jura) im Überblick
I. Stationsausbildung bis zum zweiten Examen
1. Die Strafstation im Rechtsreferendariat
2. Die Zivilstation im Rechtsreferendariat
3. Verwaltungsstation im juristischen Referendariat
4. Die Rechtsanwaltsstation für Rechtsreferendare
5. Die Wahlstation I für Juristen mit erstem Examen
6. Die Wahlstation II
7. Wahl eines Schwerpunktbereiches im Zweiten Examen
8. Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer / Verwaltungspraktikum bei der Europäischen Kommission
9. Steuerfachanwaltskurs Detmold
10. Auswahl der Stationen
II. Gastreferendariat
III. Arbeitsgemeinschaften während des Referendariats
1. Pflicht-Arbeitsgemeinschaften für das zweite Examen
2. Wahlpflicht-Arbeitsgemeinschaft als Vorbereitung des 2. Examens
3. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften im 2. Staatsexamen
IV. Klausurenkurse als Vorbereitung für das zweite Examen in HH
V. Noten und Zeugnisse
VI. Verbesserungsversuch für das Zweite Staatsexamen in Hamburg
VII. Nebenstudium (was kann ich nebenbei noch machen?)
VIII. Nebentätigkeit (Darf ich neben dem Referendariat arbeiten?)
IX. Hinweis für die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen
X. Praktische Tipps für das zweite Examen

C. Euer Personalrat als Vertreter aller Referendare in Hamburg
I. Allgemeines
II. Unser Service
III. Interessenvertretung

D. Soziales
I. Unterhaltsbeihilfe während des Referendariats
II. Ansprüche auf Sozialleistungen während der Ausbildung
III. HVV-Jahresabo im Rechtsreferendariat in Hamburg
IV. Sonstige Vergünstigungen für Referendare
V. Der Erholungsurlaub während des Refs
VI. Sonderurlaub im Ref.
VII. Krankmeldung / Stationsverlängerung vor dem zweiten Examen
VIII. Kranken- und Pflegeversicherung im Rechtsreferndariat
IX. Rentenversicherung und zweites Staatsexamen
X. Arbeitslosenversicherung in den Stationen und dannach
XI. Private Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
XII. Steuern zahlen während des Refs
XIII. Schwangerschaft und Kinder / Geht das gut?

E. Zum Schluss: Kurzer Leitfaden zur Planung des Referendariats
I. Infos und Tipps zu den Stationen
II. AGs als Vorbereitung für das Examen
III. Übungsklausuren für das Examen

In diesem Leitfaden findet Ihr alles rund um die Ansprechpartner im Prüfungsamt, als auch die Anmeldung, die juristischen Grundlagen, etc.

Es werden sehr hilfreiche Tipps gegeben und ich denke vor dem Referendariatsbeginn in Hamburg sollte man diesen Leitfaden eigentlich gelesen haben.

Besonders gut finde ich den Abschnitt zur Bezahlung während der Rechtsanwaltsstation:

Es wird empfohlen, eine klare Abmachungen mit der Kanzlei zu treffen. Derzeit werden in Hamburg für eine Vollzeittätigkeit ca. 250,- bis 750,- Euro im Monat zusätzlich vergütet. Allerdings ist bei manchen Kanzleien der Zusatzverdienst deutlich höher.

Dies hängt wohl stark mit der Größe der Kanzleien und deren Rechtsgebiet ab. (Klar: Wirtschaftsrechts- und Steuerrechtskanzleien zahlen wie so oft am besten).
Gemäß § 3 UnterhaltsbeihilfenVO muss allerdings das 500 Euro übersteigende Entgelt zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden.

Kennt Ihr andere solcher Leitfäden für das zweite Staatsexamen?

Immer her mit Euren Tipps…

M.

Hier geht es zum Leitfaden:

http://www.referendarrat-hamburg.de/leitfaeden/Roter_Faden.pdf

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Examenskandidatin im Interview – Examenstipps für das Referendariat

Liebe Referendare, liebe Examenskandidaten, liebe Kollegen,

neulich hat eine Bekannte Ihr 2. Staatsexamen mit beeindruckendem Ergebnis beendet. Aufgrund dessen, dass Ihr Abschneiden in den Klausuren für das 2. Examen überdurchschnittlich gut war, habe ich Sie kurz interviewt und will Euch die Ergebnisse nicht vor enthalten.

Sie meint, dass Ihre ”Klausurtips” vielleicht nicht die aller zielführensten seien, weil sie sehr wenig gearbeitet und noch weniger Klausuren geschrieben habe. Anstatt dessen wählte Sie lieber “interessante” Referendarsstationen. Das Examen lief also insgesamt nach der Mini-Max-Methode

Hier aber unsere Fragen zum zweiten Staatsexamen und Ihre Antworten:

Welche Literatur hälst Du für unverzichtbar? Welches Seminar? Welchen Dozenten? Was hast Du gemacht, um die aktuelle Rspr. Zu verfolgen? Zeitschriften? Online Videos?

Ich habe habe vier Monate vor dem Examen angefangen, Kaiser Seminare in Lübeck zu besuchen (Zivilrecht und Öff-Recht) und die dazu gehörigen Skripte

durchgearbeitet. Wenn man das Zeug tatsächlich alles kann, reicht das meiner Meinung nach. Zwischen einmal lesen und “richtig können” liegt allerdings die halbe Welt. V.a. die “materiellen” Skripten sind z.T. sehr knapp. Wenn man mit einem Satz nichts anfangen kann, muss man nacharbeiten… M.E. taugen die Skripten als check sehr gut. Für Respr. habe ich RÜ durchgeblättert und die Kaiser Rechtsprechungsübersichten überblicksmäßig angeschaut. Hat für meine Klausuren überhaupt nichts gebracht, beruhigt aber das Gewissen. Ich habe v.a. vor dem Mündlichen Legal Tribune gelesen und “nachgedacht” und ein Jahr lang den “beck-online Newsletter“, den ich sehr empfehlen kann.

Was waren für Dich die wichtigsten Internetquellen? Referendarrat?

Weitere Internetquellen als die oben genannten habe ich nicht benutzt, da m.E. nicht zuverlässig genug. Foren halte ich für Zeitverschwendung, da dort häufig nur panische Menschen schlechte Tipps verbreiten.

Empfiehlst Du einen Eintritt in den DAV weil man dann die Kommentare günstiger bekommt?

Ich habe das damals nicht erwogen. Meine Rechnung war, dass ich die Kommentare selbst kaufe und dann zeitnah wieder verkaufe, solange sie noch aktuell sind. Das hätte gut mit ca. 100 EUR Verlust (= Mietkosten) funktioniert, wenn ich nicht zu faul gewesen wäre, den Verkauf dann tatsächlich zu machen…

Die Prüfung selbst: was hast du gegessen? Um dich fitt zu halten? Wie hast Du die Zeit in den Klausuren eingeteilt? Gibt es einen Stift der besonders gut schreibt?

Ich habe für das 2. Staatsexamen und die Klausuren meinen alten und gutbewährten Füllfederhalter mit blauer Tinte benutzt, weil da meine Schrift dann auch in Eile noch gut aussieht und ich keinerlei Druck auf die Patrone zum Schreiben ausüben musste. Für die Klausuren habe ich VOLTAREN Schmerzgel mitgenommen und nach jeder Klausur kurze Handmassage mit der Salbe gemacht, um die Handschmerzen loszuwerden und Entzündungen vorzubeugen. Ich habe in den Klausuren kaum gegessen, aber immer einen Schokomüsliriegel und eine 0,2l Wasserflasche dabei gehabt. Ohropax Soft waren wichtig für mich. In den Klausuren habe ich Wert darauf gelegt, die Aufgabenstellung genau zu lesen und eine kurze Skizze zu machen. Ich habe von den acht Klausuren sechs “von hinten” zu Ende geschrieben, damit “das Ende” ordentlich war. Das hat gut funktioniert. Vor der mündlichen Prüfung habe ich einige Aktenvorträge im allg. Aktenvortragskurs geübt und dort die Prüfer wirklich mit Verbesserungsnachfragen belästigt (inhaltlicher und vortragstechnischer). Vor der mündlichen Prüfung habe ich meinem Vorsitzenden gesagt, dass ich ins VB will. Der Aktenvortrag im Zivilrecht war der beste Teil meiner Prüfung.

Gibt es Sachen oder Dinge, die Du für Blödsinn hälst? Beck Akademie? Kaiser? Hemmer? Sonstiges?

M.M. nach sollte man sich auf eine Vorbereitungsmethode konzentrieren und nicht versuchen, so viel wie möglich / alles zu lesen. Wenn man gut mit einem Skript arbeitet, dann reicht eine Methode aus. Einen wichtigen Tipp fand ich, die Klausuren, die man schreibt auch tatsächlich ordentlich nachzuarbeiten, auch wenn das Zeit kostet. V.a. da ich insgesamt nur ca. 20 Klausuren geschrieben habe. Ich habe allerdings für so ziemlich alle aktuellen Kaiserklausuren Lösungsskizzen gemacht und dann die “offiziellen” Lösungen gelesen und “nachgedacht”.

Welche Stationen empfiehlst Du? Tauchstation? Vollgas?

Ich habe nette Stationen gemacht und hatte eine sehr gemütliche Wahlstation. Jeder wie er will.

Jobeinstieg, schwierig? Warst du im Ausland? Speyer? 

Speyer geht, wenn man die Stationen “richtig” plant. Ich war in den Referendarstationen für das zweite Examen in Hamburg (HH), Berlin, München und in der Wahlstation in Neuseeland.

Wie hast Du Deinen Urlaub verteilt?

Ich habe in der Zivilstation 3 Wochen zeitgleich mit meinen Richter Urlaub genommen und zwei Wochen in der Wahlstation in Neuseeland. Die Wahlstation in Neuseeland war sowieso wie “Urlaub”…

Braucht man Relationen?

Ich habe ein paar Relationen in der Zivilstation gemacht; in der Klausur genügt es, m.E., wenn man sich “nur” die streitigen Punkte aufschreibt, da das meiste unstrittig ist. Also keine “echte” Relation nötig m.E.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

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Zivilprozessrecht – Literaturempfehlungen, ZPO fürs Zweite – Hemmer oder Kaiser? – Eine Lesermeinung

Zivilprozessrecht im 2. Examen - Literaturempfehlung für das 2. juristische Staatsexamen im Bereich der ZPO

Eine Literaturempfehlung für das Zivilprozessrecht im 2. Examen ist gar nicht so einfach.

Das Hauptproblem im zweiten Examen in der Zivilprozessklausur ist die Umsetzung von abstraktem Wissen, das man sich irgendwo angelesen hat, im praktischen Fall. Ich habe zwar so ziemlich jedes Buch für das Zivilprozessrecht gelesen:

Aber in den Klausuren habe ich bisher kaum Wiedererkennungswert.

Am besten gefällt mir da fast noch:

Vor dem Referendariat habe ich mal den alten Atzler-Kurs zur Relation aus drei Teilen:

durchgearbeitet.

Unter dem Thema: “Wie bereite ich mich richtig auf die praktische Arbeit im Assessorexamen vor” beschreibt Paul Atzler in einem 3-teiligen Lehrbuch die Relationstechnik. Leider kann man diese Bücher aber nur noch antiquarisch bekommen.

Im Bereich der Zeitschriften, die ich für das 2. juristische Examen im Zivilprozess empfehlen kann, meine neuste These:

Jeder Referendar sollte die  RÜ (Rechtsprechungsübersicht) 1990 – 2006 auf CD-ROM lesen. Die aktuellen Fälle in der RÜ für das 2. Staatsexamen (die z.T. bei Kaiser besprochen werden) sind dort knochentrocken im Klausuraufbau präsentiert. Besser als Juristische Schulung (JuS) rel=”nofollow”und Life&Law ist das allemal. Das Durcharbeiten der NRW-Aktenvorträge im Internet bringt auch erstaunlich viel, finde ich – quasi als “Klausur light”.

Generell bin ich kein Lesetyp. Ich bin mehr audio-visuell veranlagt.

Was ich deshalb häufig gehört und gesehen habe und auch für relativ effektiv halte, ist das Zeug auf Lecturio . Den Zwangsvollstreckungskurs von Banke habe ich vielleicht 6-7 mal gesehen.

Hier unten habe ich einmal versucht einen Lecturio – Kurs und ein Video von Lecturio zum Thema Vorbereitung und Lerntechniken einzubetten. Am besten schaut Ihr selbst einmal, ob das vielleicht auch etwas für Eure Examensvorbereitung ist. In diesem speziellen Vortrag fällt der Dialekt des Vortragenden auf :-) … Seht selbst:

Lernen und Lerntechniken für Juristen – Einführung

Das materielle Recht bei Montag finde ich auch ganz gut. Bohnen macht z.B. im Strafrecht den kompletten Fischer durch. Da ist gefühlt jedes einzelne Problem angesprochen. So sieht bislang meine Vorbereitung aus. Ich bin zwar schon sehr lange dran, aber ich habe irgendwie nur auf Grundlagenbasis gearbeitet.

Ein Vergleich der Repetitoren Hemmer und Kaiser als Vorbereitung für das zweite juristische Staatsexamen:

Bei Hemmer werden viele Übersichten abgearbeitet. Das ist einfach sehr viel Stoff, Stoff und mehr Stoff. Diese sind nach den Kapiteln, wie im Knöringer geordnet. Bei Kaiser war das jedenfalls für die ZPO anders.

 

Wenn es Euch interessiert, kann ich mal was dazu schreiben, wenn ich etwas Zeit habe – frühestens Mitte nächster Woche.

Letztlich muss aber wohl jeder für sich entscheiden, was er bevorzugt und welcher Lerntyp man ist.

Hoffentlich hilft Euch meine persönliche Meinung weiter,

M.

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Kaiser Seminare in Frankfurt am Main – Review

Kaiser Seminare finden seit dem 04.02.2012 nun auch in Frankfurt am Main statt. Damit sind die Kaiser Seminare Lübeck und Dortmund nun auch in Frankfurt möglich.

Der Kursraum in Frankfurt liegt zentral, ist aber nur auf ca. 60 Teilnehmer ausgelegt. Mit anderen Worten, es kann bei 80 Leuten – so viele waren es diesmal – ein wenig eng werden. Wer einen Raum kennt, der riesengroß und spottbillig ist, der soll sich bei Kaiser melden …

Zur Premiere ging es mit der Zwangsvollstreckung und Jan Kaiser los. Der Dozent kommt dynamisch, rotzfrech und direkt rüber und hat ein unbestreitbares Talent für Kabarett. Man fragt sich unbewusst, wie es wohl bei den Kaisers zuhause zugegangen ist. Jan Kaiser versteht es jedenfalls perfekt, den Kurs durch Gags und Anekdoten aufzulockern und die Leute auch gegen Ende des jeweiligen Tages, wenn bereits alle in den Seilen hängen, noch einigermaßen bei Laune zu halten. Über eines muss man sich klar sein: So ein Crashkurs ist letztlich eine Konditionsfrage.

Didaktisch basiert das Seminar auf einer Powerpoint-Präsentation. Bei der Darstellung bedient sich der Dozent einer bunten Bildersprache und – als kleine Anleihe bei NLP – einer Körpersprache, die durch typische Bewegungen, bestimmte Konstellationen abbildet. Das klingt vielleicht etwas komisch, aber wer noch den alten Robert Lembke kennt (“machen sie mal eine typische Handbewegung”), der weiß, wovon ich rede. Die Form der Stoffvermittlung lässt jedenfalls, zumindest nach meinem Gefühl, wenig zu wünschen übrig.

Negativ bzw. indifferent anzumerken wäre vielleicht, dass er ab und zu, mehr oder weniger offen, Werbung für die anderen Seminare macht, unter anderem auch für das ZPO Seminar bei Tekin Polat, den ich bereits aus Dortmund kenne und zwar sehr sympathisch, inhaltlich jedoch nicht ganz so prickelnd fand. Es wird auch mehrmals darauf hingewiesen, dass nun im Kurs etwas komme, was nicht im Skript zu finden sei und insoweit gezielt ein Anreiz zum Besuch der Präsenzkurse
geschaffen werde. Damit soll wohl das bekannte Gerücht bekämpft werden, man bekäme bei Kaiser hauptsächlich das Skript vorgetragen. Auf der einen Seite ist es sicherlich schön, streng geheime Sonderinfos zu erhalten, auf der anderen Seite wird natürlich das nagende Gefühl erzeugt, etwas zu verpassen, wenn man nicht gleich alle Seminare bucht.

Inhaltlich wird der Schwerpunkt des Kurses durch die statistische Häufigkeit der Rechtsbehelfe im zweiten Examen bestimmt.

Das heißt, die Vollstreckungsgegenklage kam über die letzten 15 Jahre extrem häufig dran, folglich steht sie auch im Vordergrund des Kurses und bildet den Stoff für den Samstag. Das Highlight ist dabei die notarielle Unterwerfungserklärung, welche im zweiten juristischen Staatsexamen ebenfalls öfter vorkommt und die einem am Ende der Veranstaltung wie ein guter alter Bekannter – der UWE – vorkommt.

Am Sonntag folgen dann im Kaiserseminar:

  • die Drittwiderspruchsklage,
  • die Einziehungsklage und
  • der “Klausurtyp 3″.

Unter Klausurtyp 3 verstehen die Kaisers Schadensersatzansprüche nach beendeter Zwangsvollstreckung.

Um den Kurs zu entschlacken, wird jeweils bezüglich der technischen Fragen wie Rubrum und Tenor auf das Skript verwiesen.

Vergleiche zu anderen Repetitorien:

Wenn man Vergleiche zu anderen Repetitorien ziehen möchte, dann zeigt das Konzept am ehesten Übereinstimmungen zur Alpmann-Schmidt Methode: Man macht zunächst das Grundgerüst und klappert dann die statistisch häufigsten Examensprobleme ab. Dazu gibt es bei Kaiser auch die typischen Hinweise, was aktuell aus Expertensicht und aus einer Analyse von aktuellen Entscheidungen, die “heißesten Themen” für die Klausuren sein könnten. Gerüchten zufolge, soll die Trefferquote bei Klausuren und Aktenvorträgen insbesondere mit Blick auf die aktuelle höchstrichterlichen Entscheidungen ziemlich hoch sein ;) .

Fazit:

Das Kaiserseminar für die Zwangsvollstreckungsklausur im zweiten Staatsexamen ist kurzweilig, lustig, anstrengend und man wird in Grenzbereichen sicherlich auch ein wenig überfordert, aber es bringt was. Nicht zuletzt bekommt man einen realistischen Eindruck davon, was aktuell im zweiten Examen von den Prüfungsämtern erwartet wird. Man sollte nicht erwarten, dass man nach dem Kurs das Zwangsvollstreckungsrecht für das zweite Staatsexamen in allen Facetten beherrscht. Man wird jedoch definitiv wissen, wo die Schwerpunkte für das Examen und für die eigene Nacharbeit zu setzen sind.

Insgesamt wünschen wir Euch viel Erfolg für die Examensvorbereitung und Bedanken uns bei Markus für diesen Bericht,

Euer Team.

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Examensvorbereitung – Videos – Tutorials im Internet

Heute möchte ich darauf eingehen, dass es immer mehr Anbieter für Online Tutorien / Online Repetitorien für das zweite juristische Staatsexamen gibt. Außerdem tummeln sich immer mehr Anbieter auch im Bereich der Podcasts und auf Twitter / Facebook.

Um ehrlich zu sein, habe ich einige Videos auf Youtube für meine Examensvorbereitung angeschaut, war damals aber der Meinung, dass mir diese noch nicht so stark geholfen haben. Heute sehe ich das allerdings etwas anders, denn die Qualität steigt in letzter Zeit immer mehr an. Während ich damals noch die Hörbücher von Alpmann als Examensvorbereitung für das erste Examen gern gehört habe, entsprach das Videomaterial insbesondere das auf Youtube noch nicht meinen Vorstellungen.

Allerdings gibt es heute zum Beispiel von RiLG König (Landgericht Oldenburg) zur Zivilstation wirklich sehr viel her.

RiLG König stellt Referendaren seine Arbeitsgruppe als Video zur Verfügung. Das ist nicht nur sehr fortschrittlich, sondern meiner Meinung auch wirklich eine sehr große Hilfe. RiLG König hat dazu auch eine eigene Homepage www.jurref.de !

Ich möchte hier nicht alle 77 Videos verlinken, wobei dies sicherlich hilfreich wäre. Als Beispiel möge an dieser Stelle:

RiLG König – Einführung – Verspätung (ZPO)

dienen.

Falls Euch andere Videos bekannt sind, könnt Ihr mir diese gerne zur Verfügung stellen, dann werde ich die Hinweise ebenfalls hier veröffentlichen.

Mir persönlich gefallen diese Videos sehr gut und ich finde auch die Graphiken sehr verständlich. Die Tatsache, dass diese Videos wohl im Rahmen einer Referendars-AG entstanden sind, zeigt außerdem, dass es tatsächlich auch Referendars-AGs in den Zivilstationen zu geben scheint, die weit über dem Durchschnitt liegen.

Trotz alledem lege ich Euch ans Herz, gerade in der ZPO so schnell wie möglich eine Übersicht zu bekommen. Ich habe dazu wie von meiner Ausbilderin empfohlen den

Köringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess gelesen. Meine AG Kollegen fanden aber auch Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht sehr gut.

Leider habe ich im Strafrecht und öffentlichen Recht noch nicht so viel gefunden. Eventuell überlege ich aber auch, dafür endlich jemanden zu finden, der sich bereit erklärt, diese Videos mit mir zu erstellen.

Eines der Probleme wie so häufig ist aber, dass es eben sehr schwer möglich sein dürfte, immer aktuell zu bleiben. Dieses Problem ist meiner Meinung nach in den Repetitorenvideos noch nicht gut gelöst. Außerdem fehlen Videos mit dem Thema: aktuelle Rechtsprechung und wie wahrscheinlich ist es, dass bestimmte aktuelle Fälle des BGH, etc. zu Examensfällen werden. Die einzige mir bekannte gut gepflegte Übersicht sind die Rechtsprechungsübersichten von Kaiser. Allerdings finde ich auch, dass man dem BGH RSS Stream, bzw. den Entscheidungssammlungen in den einzelnen Bundesländern sehr viel entnehmen kann.

Über Feedback freue ich mich sehr,

 

Euer Marcel

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Examensvorbereitung – ohne Rep durch Assessorexamen

Ohne Repetitor durch das Assessorexamen – Das geht doch gar nicht! So oder ähnlich formulieren Referendare oft Ihre Bedenken. Dabei würde ich sagen, dass auch ein Examen ohne Repetitor möglich ist. Es ist allerdings ein sehr hohes Maß an Disziplin und Motivation nötig.

Klausuren schreiben – Das A und O der Examensvorbereitung!

Neben der richtigen Literaturauswahl, auf welche ich für Hamburg schon eingegangen bin, sollte man unbedingt Klausuren schreiben. Das Problem dabei ist meiner Ansicht nach nicht unbedingt die Recherche nach Klausuren und Klausurlösungen für das zweite Staatsexamen, sondern vielmehr deren Korrektur. Es war mir beispielsweise nur sehr schwer möglich, mich selbst zu korrigieren. Neben der Selbsteinschätzung denke ich, dass eine hohe Gefahr kleiner Fehler besteht, die man selbst einfach so nicht sieht.

Meine Lösung bestand darin, dass ich schon sehr früh alle Klausuren in jedem kostenlosen Klausurenkurs geschrieben habe. Außerdem habe ich versucht in jeder AG (Arbeitsgemeinschaft) den AG-Leiter zu überreden, dass er eine oder zwei meiner “selbstgeschriebenen” Klausuren korrigiert, wenn ich ihm sowohl Sachverhalt als auch Lösungsskizze aushändigen würde. Fast alle haben das auch gemacht.

Notizen schreiben – Für die Klausur und der Besprechung danach!

Aufgefallen ist mir dabei, dass es am meisten Sinn gemacht, wenn die Besprechung einer Klausur unmittelbar im Anschluss an das Schreiben stattgefunden hat. Wenn das nicht der Fall war, dann habe ich nach jeder Klausur etwa 20 Minuten lang aufgeschrieben, welche Probleme ich bei der jeweiligen Klausur hatte. Mit diesen Notizen habe ich dann jede Klausurbesprechung besucht. Außerdem habe ich im Nachhinein jede Klausur noch einmal geschrieben. Dabei habe ich dann Absatz für Absatz mein eigenes Werk mit der Lösung verglichen. Dies führte dazu, dass es mir nach etwa 30 Klausuren möglich war, ganze Standardprobleme auswendig formulieren konnte. Bestimmte Wendungen habe ich sogar ganz bewusst auswendig gelernt, allerdings nur dann, wenn ich den Eindruck hatte, dass diese in mehr als 70% aller Klausuren vorkamen.

Die Klausuren selbst hatte ich auch aus vielen anderen Bundesländern. Dort habe ich bei ehemaligen Studienkollegen jeweils nachgefragt, ob wir die Klausuren mit Lösungen tauschen könnten. Dies ist auf großes Interesse getroffen. Insbesondere hat mir dabei das Netzwerk www.studienjahre.de geholfen. Dort sind sehr viele Speyer Studenten aus dem gesamten Bundesgebiet unterwegs. Das hat mir sehr geholfen. Auch die Materialien der Kurse dort sind häufig sehr gut. Insbesondere die Materialien aus dem ZPO und Zwangsvollstreckungsrecht, sowie zur strafrechtlichen Revision waren exzellent.

Lernen in der Kleingruppe

Nach Literatur und Klausuren steht für mich das Lernen in der Gruppe an Dritter stelle. Dies halte ich für unbedingt erforderlich, wobei meine Gruppe zu Beginn aus vier Mitgliedern bestand. Letztlich aber nur von zwei in der nötigen Konsequenz genutzt wurde. Das gemeinsame Lernen stand dabei weniger im Vordergrund als die Erarbeitung von Klausuren oder Aktenvorträgen. Außerdem haben wir uns regelmäßig kontrolliert. Es war eigentlich Standard sich jeden zweiten Tag über den aktuellen Lernstand zu informieren. Wir haben uns immer ausgetauscht, wie weit wir in welchem Lehrbuch stehen und welche Klausuren wir gerade erarbeitet hatten.

Repetitorenskripte

Ansonsten gebe ich zu, dass ich einige der Repetitorenskripte insbesondere von Kaiser aus Lübeck gekauft und durchgearbeitet habe. Im Vordergrund stand dabei aber mein Interesse, alle examensrelevanten Probleme zu erkennen und diese nicht zu vergessen.

Höchstrichterliche Rechtsprechung – Die beste Quelle für Urteilsübungen

Außerdem hatte ich mir ein RSS Feed angelegt, mit welchem ich ständig verschiedene höchstrichterliche Entscheidungen verfolgt habe. Dazu kamen verschiedene Links und Quellen, auf welchen immer wieder aktuelle examensrelevante Themen besprochen werden. Dazu werde ich in einem weiteren Post mit dem Titel examensrelevante Links für das zweite Staatsexamen eingehen. Teilweise habe ich auch nach der Lektüre eines Sachverhalts im BGH, OLG oder LG Urteil einfach mein eigenes Urteil geschrieben. Meine Vorgehensweise dazu war folgenden:

1. Lektüre des Urteils, aber nur: Rubrum, Tenor, Sachverhalt

Dadurch wusste ich zwar schon das Ergebnis, war also gezwungener Maßen schon sehr eingeschränkt in meiner Schreibe. Allerdings ist das dann im Weiteren von großem Vorteil.

2. Schreiben der Urteilsbegründung (Absatzweise)

In einem zweiten Schritt habe ich jeweils versucht meine eigene Urteilsbegründung zu schreiben. Diese habe ich dann immer sofort Absatzweise nachgelesen und ggf. korrigiert oder falls nötig sogar ganz neu geschrieben.

3. Einige Zeit später habe ich dann nur den Sachverhalt und die Begründung gelesen und daraus noch einmal das Rubrum und den Tenor geschrieben, um diesen dann mit dem Original abzugleichen.

Insgesamt kann ich dieses Vorgehen nur Empfehlen, denn es gibt inzwischen fast alle Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten der einzelnen Bezirke im Volltext online. Logischer Weise hilft das aber auch nur für Urteile… in Anwaltsklausuren habe ich mich ganz auf die Übungsklausuren verlassen.

Hoffentlich hat Euch dieser Post geholfen. Feedback ? Gerne!!!!

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2. Examen – Literatur, die ich für Hamburg empfehlen kann

Skripte

Die Skripte für das zweite Staatsexamen waren meiner Meinung nach hilfreicher als im ersten. Ich bewerte das Arbeiten mit den Skripten auch für wertvoller als das Anschaffen von Lehrbüchern, die man oft auch in einer Bibliothek für längere Zeit leihen kann. Meistens reichen auch die Vorauflagen (außer es gab große Reformen). Am besten fragt man einen Kollegen, der schon vorher geschrieben hat, ob man von dem nicht einen Grundbestand übernehmen kann. Etwas schade ist, dass es die Kaiserskripten im Strafrecht nicht bei einem Verlag gibt. Aber auf Ebay werden immer wieder Skripte versteigert. Die Literaturliste hier halte ich nicht für umfassend, aber für sehr gut. Natürlich ist das in der Anschaffung etwas teuer. Aber ich sah es als Investition in meine Ausbildung und die halte ich eben für sehr sinnvoll.

Lippross, Vollstreckungsrecht,

Kaiser/Kaiser/Kaiser, Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen I,

Kaiser/Köster, Öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen,

Decker/Konrad, Anwaltsklausur Öffentliches Recht,

Brößler/Mutzbauer, Strafprozessuale Revision,

Kaiser/Bracker, Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen,

Wankel/Demmel/Hammer, StPO-Fallrepetitorium,

Brunner, Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft,

Pagenkopf/Pagenkopf/Rosenthal, Der Aktenvortrag im Assessorexamen: 24 Prüfungsvorträge aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht,

Budde-Hermann/Schöneberg, Der Kurzvortrag im Assessorexamen

Zwar kein Skript aber trotzdem ein schnell zu lesendes und hilfreiches Büchlein für einen Überblick im Strafrecht:

Wolters/ Strafrecht im Assessorexamen

Damit schafft man in etwa 7 Tagen im Strafrecht fit zu werden. Auch für Wiederholungen sehr gut geeignet und für mich insbesondere am Tag vor der Strafrechtsklausur goldwert gewesen.

Lehrbücher:

Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,

Mindestens genauso gut, aber 12 € günstiger als der Anders/Gehle:

Köringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,

Meier, Strafrechtliche Sanktionen,

Haller/Conzen, Das Strafverfahren,

Streng, Jugendstrafrecht,

Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht (AChtung: ältere Auflage, trotzdem sehr empfehlenswert)

Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,

Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,

Tempel/Graßnack/Kosziol/Seyderhelm, Materielles Recht im Zivilprozess

Kommentare:

Dazu ein Tipp: Es gibt die Möglichkeit über den DAV günstiger an die Kommentare zu kommen. Allerdings reichen meiner Meinung nach zur Vorbereitung auch ältere Auflage. Dann vor dem schriftlichen Examen würde ich aber die Kommentare möglichst kaufen, denn die Markierungen und Paragraphen-Hinweise in den Kommentaren können sehr hilfreich sein.

Palandt,

Thomas/Putzo,

Fischer,

Meyer-Goßner

So, das wars. Falls Ihr Anregungen habt, bitte einfach einen Kommentar hinterlassen oder schreibt uns einfach eine Email.

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Prüfungsangst/Stress/Vermeidungsverhalten

Prüfungsangst/Stress/Vermeidungsverhalten

Es gibt nicht nur einen, sondern hundert beste Wege, sich aufs Examen vorzubereiten, man sollte es nur tun. Erfahrungsgemäß neigen Juristen – gerade solche, die mehr oder weniger nah vor einer Prüfung stehen – dazu, irgendwelche Lehrbücher, Veranstaltungen, Karteikarten, Wiederholungsmethoden oder Skripten anzupreisen, als wäre Ihnen von den jeweiligen Anbietern eine Gewinnbeteiligung sicher. Und genauso steht erfahrungsgemäß fast jeder Mal vor dem Problem, sich im Vergleich zu anderen schlecht, unvorbereitet oder überfordert zu fühlen. Dieses unangenehme Gefühl hat seine Berechtigung, ohne eine intensive Vorbereitung wird das Ganze nicht gelingen.

Das Referendariat ist von drei grundlegenden Herausforderungen geprägt, mit dem jede/r Referendar/in früher oder später irgendwo zu kämpfen hat:

1. Wie kommt der ganze Stoff in den Kopf?

2. Wie verpacke ich das Erlernte in eine Klausur?

3. Wie werde ich den Anforderungen meines Stationsausbilders gerecht?

Erfreulicherweise sind uns die ersten beiden Probleme schon aus der Zeit vor dem ersten Staatsexamen bekannt. Das Referendariat ist allerdings auf eine bestimmte Zeit begrenzt, der Examenstermin steht von Anfang an fest.

1. Lernmethoden

Man sollte meinen, dass die Frage, wie man sich den Examensstoff am besten aneignet, für alle, die das Erste Staatsexamen geschafft haben, keiner riesigen Diskussion mehr würdig ist. Auch hier gibt es Standardkonstellationen, die einem bei der Examensvorbereitung immer wieder begegnen werden. Trotzdem neigen auch Referendare dazu, sich mit Hinweisen auf neu entdeckte Lernmöglichkeiten gegenseitig verrückt zu machen. Es ist sicher klug, sich zu erkundigen, was es auf dem Markt so alles gibt. Inhaltlich fällt einem dabei auf, dass bestimmtes Basiswissen überall auftaucht, das sollte man ernst nehmen und üben. Aber verwertbar ist dieses Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten nur, wenn man dabei differenziert, was einem selbst etwas bringt.

Wie man seine Kraft und Zeit einteilt, womit man am besten lernt, welche Dinge unbedingt nochmal wiederholt werden sollten, wird einem von niemandem beigebracht. Das muss jeder für sich herausfinden. Manche nehmen Inhalte am besten auf, wenn sie einem sympathischen Dozenten zuhören. Andere brauchen einen strengen Dozenten, der einem Druck macht. Anderen genügt es ein Skript zu lesen. Noch andere brauchen daneben ein umfangreiches Lehrbuch. Manche ziehen große Motivation aus einer produktiven Lerngruppe.

Wer im ersten Examen schon herausgefunden hat, wie er am besten lernt, braucht nicht alles nochmal auszuprobieren, nur um sein Gewissen zu beruhigen. Das mulmige Gefühl, nicht richtig vorbereitet zu sein und eine bestimmte Sache einfach nicht zu kapieren, hat jeder. Ganz sollte man es auch nicht ignorieren: Kümmert Euch um Eure ‘Sorgenkinder’. Wer im Referendariat auf Dinge stößt, die er eigentlich noch nie richtig begriffen hat, aber eigentlich längst hätte kapieren sollen, sollte sich frühzeitig darum kümmern. Verzettelt Euch aber nicht, verschafft Euch in den AGs und Klausurenkursen und mit Hilfe von Skripten einen Überblick über die Standardprobleme im Zweiten Examen. Abartigen Fragestellungen werdet ihr in der Praxis ohnehin begegnen. Sie sind lösbar und man lernt was, wenn man sich mit ihnen auseinandersetzt. In der Klausursituation nimmt einem bei Grundproblemen der Wiedererkennungseffekt den Druck. Für alles andere gibt es den eigenen geschulten Kopf und im Notfall die Kommentare.

Manchen hilft ein auf lange Zeit angelegter Lernplan, um sich zu strukturieren und zu disziplinieren. Andere neigen aber dazu, sich zu viel auf einmal vorzunehmen. Dann verstärkt ein Lernplan nur das Gefühl, gescheitert zu sein. Verzeiht es Euch, wenn ihr mit einer Sache doch nicht fertig geworden seid. Reue kostet Kraft und blockiert den Kopf. Wenn der Frust so groß ist, dass man in die “Jetzt ist es doch eh alles egal”-Schleife fällt, sollte überlegen, ob er wirklich damit leben will, dass er das Jurastudium samt Examen hinter sich gebracht hat und das zweite Examen nicht wenigstens so gut er/sie eben kann angehen will. Wenn eine Sache nicht so funktioniert, wie ihr das gerne gehabt hättet, macht sie eben anders.

2. Klausurenschreiben

Die Frage, wann man anfangen sollte, Klausuren zu schreiben, wird von den Referendaren behandelt wie der Heilige Gral. Man vergleicht sein Verhalten mit dem Verhalten der anderen und wird misstrauisch. Die Antwort auf die Frage ist überall gleich: “So früh wie möglich”. Aber wie soll man denn Klausuren schreiben, wenn man den Stoff noch gar nicht gelernt oder ihn längst wieder vergessen hat?

Es kostet selbstverständlich Überwindung, eine Klausur abzugeben, bei der man sicher ist, dass man sie nicht bestehen wird. Klausuren sind gerade am Anfang extrem unangenehm, weil man den entsprechenden Stoff ja teilweise erst in ein paar Monaten in einer AG behandeln wird. Viele lösen daher die ersten paar Klausuren mit einem Skript oder Lehrbuch. Das dauert oft weit mehr als fünf Stunden und kostet ziemlich viel Kraft. Aber es ist auch eine Möglichkeit, den Prüfungsstoff zu lernen und gleich anzuwenden.

Es spricht auch nichts dagegen, eine solche Klausur zur Korrektur einzureichen. Vielleicht offenbaren sich da ja grundlegende Fehler, von denen man sich befreien will. Allerdings sollte man die Note, die dabei herauskommt, auch entsprechend deuten. Wer mit dieser Methode länger arbeitet, trainiert nicht sein Zeitmanagement und die Kunst, eine überzeugende Lösung zu formulieren, obwohl man sich nicht sicher ist, dass sie richtig ist. Diese beiden Herausforderungen werden Euch bei Klausuren jedoch immer belasten. Die ersten Klausuren außerhalb der AG gehen bei den meisten schief, weil man zum ersten Mal gar keine Ahnung hat, was einen erwartet. Nichtbestandene Klausuren sollten einen nicht erschrecken. Aber je mehr Zeit man bis zum Examen hat, desto besser kann man sich selbst aus der Schieflage herausmanövrieren. Standardkonstellationen und Aufbaufragen hat man irgendwann durchdacht, dann ist es Routine, wie man sie in der Klausur unterbringt, und man kann sich mit den Dingen auseinandersetzen, von denen man noch nie etwas gehört hat.

Am Ende nimmt es einem keiner ab, die Examensklausuren zu schreiben. Stärkt Euch für diese Situation, indem Ihr Euch immer wieder mit Klausuren konfrontiert. Wann ihr damit anfangen wollt, entscheidet Ihr. Bestenfalls stellt man sich gar nicht mehr die Frage, ob man eine bestimmte Klausur jetzt mitschreibt oder abgibt, man macht es einfach, auch ohne Lust.

Korrekturen sind oft in einem harten Ton geschrieben, auch den sollte man nicht allzu persönlich nehmen. Mit der Zeit erkennt man es auch, wenn ein Korrektor sich die Mühe gemacht hat, sich mit der Klausur kritisch auseinanderzusetzen. Wer immer wieder dieselben Rückmeldungen von unterschiedlichen Korrektoren bekommt, sollte aber schon überlegen, ob da nicht was dran ist. Harte Korrekturen enthalten eine unverschleierte Chance, sich seiner Wissenslücken bewusst zu werden. Ein paar Lücken werden immer bleiben. Die Frage, welche Lücke wann und wie zu schließen ist, sollte jeder für sich beantworten und die Sache dann ohne übertriebene Aufregung angehen.

3. Praktische Ausbildung

Im Referendariat muss man sich alle paar Monate auf einen neuen Einzelausbilder, auf ein neues Umfeld, auf ein neues Rechtsgebiet einstellen. Der ideale Einzelausbilder erteilt klare, abgrenzbare Anweisungen, gibt qualifiziert und zeitnah Rückmeldungen und teilt seinem Referendar Aufgaben mit ansteigendem Niveau zu. Es kommt aber durchaus auch vor, dass man Akten/Fälle bekommt, die so viel Recherchezeit erfordern, dass sie sich vor allem deshalb für die Abgabe an einen kostengünstigen Referendar eignen. Das ist wirtschaftlich nachvollziehbares Denken, für die/den betroffene/n Referendar/in teilweise aber unglaublich nervtötend. Egal, ob man es gut oder schlecht erwischt hat, jede Station geht irgendwann vorbei und ihr werdet am Ende überrascht sein, mit wie vielen Dingen man so klar kommen kann. Die so trainierte Belastbarkeit werdet Ihr beim Berufseinstieg mit Sicherheit brauchen können.

4. Lifestyle
Solange man sich – je nach Anforderung der Ausbildungsstation – seine Zeit frei einteilen kann, ist das für jeden Fluch und Segen zugleich. Das Referendariat ist auch eine Chance, neue soziale Kontakte zu knüpfen. Wer die nicht aus purer Lebensfreude nutzen will, sollte sich mal über die Vorteile eines Netzwerks Gedanken machen. Unser Verstand ist nicht dafür gemacht, zwei Jahre lang Angst vor einer Prüfung zu haben und gleichzeitig Wissen zu speichern. Irgendwoher muss man auch Kraft schöpfen. Wie viel Zeit für Freunde/Sport/Faulenzen draufgeht, kann jeder eigenverantwortlich bestimmen. Am Ende muss man eben vor sich selbst vertreten können, ob man mit dem, was man so macht, zufrieden ist.

Ein simples Mittel gegen Durchhänger und zur Selbstmotivation ist es, mit sich selbst eine Art Vertrag zu schließen. Man setzt sich ein realistisches, nicht zu leicht erreichbares Kleinziel, dessen Eintritt man selbst überprüfen kann. Für den Fall, dass man es in der vorgegebenen Zeit schafft, verspricht man sich eine ‘Belohnung’, für den Fall, dass es nicht gelingt, eine ‘Strafe’. Belohnung und Strafe sollten dabei inhaltlich nichts mit dem Thema Jura zu tun haben. Es gibt auch noch ein Leben neben dem Referendariat und das wird Euch auch nach dem Examen erhalten bleiben.

JL

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